Ausbildung zum Privathubschrauberpiloten » Sonstiges
Sonstiges
Gültigkeitsdauer der Lizenz
Längstens 5 Jahre. Richtet sich nach den eingetragenen Berechtigungen (Musterberechtigung: 12 Monate) und dem medizinischen Tauglichkeitszeugnis (bis Alter 30 > 5 Jahre, 30-50 > 2 Jahre, ab 50 > 1 Jahr)
Verlängerung
Für die Verlängerung einer eingetragenen Musterberechtigung sind mindestens 2 Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Verlängerungsantrag nachzuweisen. Nach einem Checkflug gilt die Musterberechtigung für weitere 12 Monate. Ein Fliegerarzt stellt die Tauglichkeit der Klasse 2 für die altersgemäße Zeit erneut fest.
Allgemeines
Wozu berechtigt die Privathubschrauberpilotenlizenz?
- Zu nichtgewerblichen Flügen am Tag auf den im Flugschein eingetragenen Hubschraubermustern mit gültiger Musterberechtigung.
- Weitere Hubschraubermuster darf man fliegen, wenn man sich in 5 - 10 Flugstunden (musterabhängig) auf das neue Muster einweisen lässt.
- Für die Nacht ist eine Nachtflugausbildung erforderlich (Gilt nicht für Spanien, wo night-VFR-Flüge nur dem Militär vorbehalten sind).
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.








